Wichtige Änderungen für Ausbildungsverträge ab 01.08.2022

Dass sich die Vorgaben für Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022 ändern, ist bereits mehrfach in den Medien ausführlich dargestellt worden. Doch dass sich damit auch Ausbildungsverträge ändern, das habe ich bisher in den vielen Artikeln dazu noch nicht lesen können.

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern erfolgen ausschließlich basierend auf meiner Erfahrung als Ausbilderin und Dozentin im Bereich der Berufspädagogik.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 werden in insgesamt 13 Gesetze geändert. Die meisten Änderungen erfährt das Nachweisgesetz (NachwG), das daher im Kontext der Änderungen fast ausschließlich genannt wird.

Doch auch die gesetzlich erforderlichen Angaben von Ausbildungsverträgen ändern sich. Diese sind in § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgelistet. Sie müssen jetzt auch angegeben werden, aus welchen Bestandteilen sich die Vergütung zusammensetzt (wenn sie aus mehreren Bestandteilen besteht) und ob Sie Überstunden vergüten oder in Freizeit ausgleichen werden.

Dazu hat die DIHK am 26.07.2022 die Neufassung des Muster-Ausbildungsvertrages veröffentlicht.

Ausbildungsvertrag: Alte vs. neue Fassung ab 01.08.2022
Ausbildungsvertrag: Alte vs. neue Fassung ab 01.08.2022

Die entsprechende Änderung findet sich auf der zweiten Seite des Ausbildungsvertrages. Dort haben Sie ggf. auf eine Anlage mit der Aufteilung der Vergütung in ihre Bestandteile zu verweisen und anzugeben, wie Sie mit Überstunden umgehen.

Achten Sie bitte darauf, dass diese Änderung der Vertragsinhalte für alle Ausbildungsverträge gilt, die ab dem 01.08.2022 Gültigkeit haben. D. h., Sie müssen ggf. die vorgenannten Informationen zu bereits abgeschlossenen Verträgen gemäß § 11 Abs. 4 BBiG unverzüglich nachreichen.

Wenn Sie die Änderungen im Detail nachlesen wollen, dann finden Sie diese in meinem PDF mit der Gegenüberstellung von altem und neuem Gesetzestext für BBiG, NachwG, Gewerbeordnung (GewO) und Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Diese Synopse habe ich nicht nur mit Blick auf Ausbildungsverhältnisse, sondern auf alle Arbeitsverhältnisse erstellt. Sie soll v. a. Dozenten und Trainern in Prüfungsvorbereitungskursen für die AEVO-Prüfung, aber auch für alle Fachwirte-/Fachkaufleute- und Meister-Prüfungen unterstützen, schnell die Änderungen in ihren Unterricht zu integrieren.

Sie können die Synopse über den entsprechenden Button in der Menüzeile unterhalb der angezeigten Datei für Ihren eigenen Gebrauch herunterladen.

Die Änderungen werden meiner persönlichen Einschätzung nach bereits kurzfristig in den schriftlichen AEVO-Prüfungen berücksichtigt, in den anderen Fortbildungsprüfungen frühestens ab der Frühjahresprüfung 2023. Bitte achten Sie als Prüfungsteilnehmende darauf, dass Sie in Ihrer Prüfung aktuelle Gesetzessammlungen verwenden, die diese Änderungen bereits integriert haben.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann erreichen Sie mich über mein Kontaktformular.

 

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